Viking Line ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern sowie eine Reise aus rechtlich zulässigen Gründen abzusagen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Reederei, also Viking Line Abp, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Viking Line ist verpflichtet, Sie über erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach eigener Kenntnisnahme mitzuteilen.
Sollte sich zu Ungunsten von Viking Line eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Sicherheitsgebühren oder Treibstoffkosten eintreten, so behält sich Viking Line vor, die in der Buchung bestätigten Preise vor der veränderten Situation anzupassen und in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Eine derartige Änderung ist jedoch nur möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. In einem solchen Fall setzt Viking Line den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig.
Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Absage der Reise durch Viking Line können Sie ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten bzw. die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise aus dem Gesamtangebot der Viking Line verlangen, sofern dies nicht für Viking Line einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, eine solche Reise aus dem Angebot der Viking Line anzubieten. Sie sind verpflichtet, Ersatzreiseverlangen unverzüglich nach Zugang der Änderungsmitteilungen Viking Line gegenüber geltend zu machen.