1. Passagiere, die sich im Terminal oder an Bord betrinken, bedrohlich oder störendverhalten, können entweder im Einschiffungshafen oder in jedem anderen Anlaufhafen während der Reise vom Schiff verwiesen werden.
2. Das Mitbringen und Benutzen von Waffen, Ausrüstungen, Geräten oder Gegenständen, die eine Gefahr für die Passagiere, die Besatzung oder das Schiff darstellen könnten, ist ohne Genehmigung der Reederei verboten. Der Besitz der oben genannten Gegenstände muss dem Personal beim Check-in vor dem Einsteigen gemeldet werden. Jeder Verstoß gegen die Regeln wird geahndet.
3. Teilnehmer von Kurzseereisen und Passagiere der Viking Cinderella dürfen keine Lebensmittel mit an Bord nehmen. Passagiere, die auf anderen Strecken in eine Richtung reisen, dürfen Lebensmittel an Bord bringen, mit Ausnahme von warmen Speisen. Der Verzehr dieser Produkte an Bord sowie ihre Verwendung für die Zubereitung von Speisen während der Reise ist nicht gestattet. Trotz der Einschränkungen ist die Verwendung von Babynahrung und speziellen Produkten für Allergiker erlaubt. Babynahrung kann im Mikrowellenherd im Betreuungsraum oder in einem Café aufgewärmt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Zubereitung von Mahlzeiten in den Kabinen oder anderen Teilen des Schiffes verboten. Auch Heizkessel und Kochgeräte sind verboten.
Teilnehmer von Kurzseereisen und Passagieren der Viking Cinderella ist es nicht gestattet, eigene alkoholische Getränke mitzubringen oder Verpackungen anderer Getränke an Bord zu öffnen. Es ist nicht gestattet, auf der Fähre mitgebrachte oder im Bordshop gekaufte alkoholische Getränke während der Reise zu konsumieren. Sollte ein Passagier gegen diese Regel verstoßen, wird der Alkohol beschlagnahmt.
In Fällen, in denen die Passagiere die Möglichkeit haben, während des Hafenaufenthalts von Bord zu gehen, dürfen Kreuzfahrtpassagiere in Ausnahmefällen eine kleine Menge an Lebensmitteln oder alkoholischen Getränken mit an Bord nehmen, die sie am Zielort gekauft haben. Dies ist nur zum Zweck der Mitnahme dieser Produkte nach Hause erlaubt. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte nicht an Bord konsumiert werden dürfen. Bitte beachten Sie die Zollbestimmungen und bewahren Sie die Quittungen für den Fall einer Zollkontrolle auf.
Drogen sind an Bord verboten und werden beschlagnahmt, es sei denn, sie werden aus medizinischen Gründen eingenommen — ärztliche Bescheinigungen müssen vorgelegt werden.
Auf Verlangen müssen die Passagiere alle Gegenstände aushändigen, die die Sicherheit oder Ordnung an Bord gefährden könnten. Weigert sich ein Fluggast, den Koffer auf Verlangen zu öffnen, so kann ihm die Beförderung verweigert werden. Ein Passagier, dem die Beförderung verweigert wird, hat keinen Anspruch auf Erstattung der gekauften Tickets oder sonstiger durch den Vorfall verursachter Kosten.
4. Ein Passagier, der sich an Bord betrunken und störend verhält, wird vom Sicherheitspersonal des Schiffes in Gewahrsam genommen und in eine Arrestzelle gesperrt.
5. Das Rauchen ist nur auf dem offenen Deck und in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In allen anderen Bereichen des Schiffes ist das Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) verboten. Die Rauchmelder in den Kabinen dürfen nicht abgedeckt werden, da dies ein unmittelbares Sicherheitsrisiko an Bord darstellt. Bußgelder für das Rauchen in Kabinen oder das Abdecken von Rauchmeldern betragen 120 €/ 1200 SEK, die vor Ort zu zahlen sind. Die Polizei wird immer informiert, wenn der Rauchmelder abgedeckt ist. Wird in der Kabine geraucht, kann dem Passagier das Recht auf Benutzung der Kabine entzogen und er aus dem Kabinenraum verwiesen werden.
6. Passagieren, die sich in der Kabine störend verhalten, kann das Recht auf Benutzung der Kabine entzogen und sie aus der Kabine entfernt werden. Geldstrafe für störendes Verhalten: 120 €/1200 SEK.
7. Es ist verboten, die Stereoanlagen der Passagiere an Bord zu benutzen. Stereoanlagen können vorübergehend konfisziert werden.
8. Wer Vandalismus an Bord begeht, ist schadensersatzpflichtig und wird bei der Polizei angezeigt, es sei denn, der Schaden wird an Ort und Stelle ersetzt.
9. Personen, die die Sicherheitsausrüstung eines Schiffes beschädigen, werden immer in Gewahrsam genommen und im ersten Anlaufhafen der Polizei übergeben. Solche Fälle werden immer bei der Polizei gemeldet.
10. Diebstähle werden immer bei der Polizei angezeigt. Bei Minderjährigen werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
11. Die Leiter von Jugendgruppen sind für die gesamte Gruppe an Bord verantwortlich. Diese Verantwortung schließt die Verpflichtung ein, für die Einhaltung der vorliegenden Ordnungsregeln zu sorgen. Sollte es zu Problemen kommen, weil sich ein Gruppenmitglied ungebührlich verhält, muss der Gruppenleiter die Mitarbeiter des Schiffes unterstützen und deren Anweisungen befolgen. Alle Gruppenleiter müssen an der Rezeption des Schiffes eine Liste der Gruppenmitglieder und ihrer Kabinen vorlegen.
12. Alle Passagiere müssen bereit sein, ihre Identität auf Verlangen nachzuweisen.
13. Das Fotografieren anderer Passagiere oder Besatzungsmitglieder ohne die Erlaubnis der betroffenen Person ist verboten und strafbar.