- Die Fahrgäste dürfen keinerlei Feuerwaffen mit an Bord nehmen. Der Begriff „Feuerwaffen“ bezieht sich auf Waffen, Teile von Waffen oder Nachbildungen, unbrauchbar gemachte Waffen oder waffenartige Gegenstände. Das Verbot schließt darüber hinaus Projektilwaffen mit Druckluft- oder Druckgasfeuerung mit ein.
- Auf Kreuzfahrten dürfen keinerlei Feuerwaffen befördert werden.
- Dennoch dürfen unter bestimmten Umständen legale Feuerwaffen auf Reisen im Linienverkehr an Bord gebracht werden, wenn der Fahrgast die Feuerwaffe bereits im Voraus beim Buchen der Reise meldet. Der Begriff „legale Feuerwaffen“ bezieht sich auf Jagd- und Sportwaffen, für die der Benutzer einen gültigen Waffenschein besitzt.
- Gemäß der voranstehenden Bedingung können Feuerwaffen, für die kein Waffenschein erforderlich ist und die für Hobbyzwecke bestimmt sind (zum Beispiel Paintball- und Soft-Air-Waffen) an Bord des Schiffes befördert werden, sofern diese Feuerwaffen bereits im Rahmen der Reisebuchung gemeldet werden.
- Der Benutzer/Eigentümer zugelassener Feuerwaffen muss die aktuelle Dokumentation und die Lizenzen mit auf die Reise nehmen. Darüber hinaus müssen die Waffen den gesetzlichen Bestimmungen der Orte des Reiseantritts und des Reiseziels entsprechen. Diese Dokumente müssen während der Reise für die Überprüfung durch die Hafenbehörden oder andere Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Reisenden sind verpflichtet, alle zweckdienlichen Informationen einzuholen und sich mit den anwendbaren Regeln und Vorschriften vertraut zu machen.
- Feuerwaffen sind in Fahrzeugen zu transportieren. Feuerwaffen müssen entsprechend den Anwendung findenden Gesetzen und Vorschriften im Fahrzeug transportiert werden. Die Munition ist aus den Waffen zu nehmen und die Waffen müssen in geeigneten Behältnissen nicht einsehbar im Fahrzeug aufbewahrt werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug während der Reise verriegelt bleiben. Fahrgäste, die ohne Kraftfahrzeuge reisen, dürfen keine Waffen mit an Bord nehmen.
- Munition kann in kleinen und vernünftigen Mengen befördert werden, muss allerdings unbedingt von den Feuerwaffen getrennt aufbewahrt werden.
- Während der Reise ist das Fahrzeugdeck des Schiffes verriegelt.
Buchung und Einchecken von Waffen und Munition
- Die Beförderung von Waffen im Fahrzeug ist bereits vorab zum Zeitpunkt der Buchung zu melden. Der Booking Agent ist verpflichtet, eine solche Beförderung in den Buchungsinformationen zu dokumentieren. In diesem Fall muss die Buchung telefonisch über das Vertriebsbüro erfolgen.
- Darüber hinaus ist der Fahrgast verpflichtet, das Personal beim Einchecken hinsichtlich der Beförderung von Waffen oder Munition in Kenntnis zu setzen.
- Das Sicherheitspersonal im Hafen und an Bord muss immer intern hinsichtlich der Beförderung von Waffen informiert werden.
- Waffen und Munition, die nicht bereits im Voraus gemeldet wurden und an Bord entdeckt werden, sind dem Sicherheitspersonal zu melden und im Anschluss zu konfiszieren.
Begriffsbestimmungen von Feuerwaffen und Anderen Geräten, Die zum Abschiessen von Projektilen bestimmt sind
Gegenstände, die entwickelt wurden, um ernsthaften Schaden oder Verletzungen durch das Abschießen von Projektilen zu verursachen (und/oder Gegenstände, die entwickelt wurden, um solchen Geräten zu ähneln) einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- alle Arten von Feuerwaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
- Spielzeugpistolen und -gewehre, Nachbauten und Imitationen von Feuerwaffen, die für echte Waffen gehalten werden könnten,
- Komponenten und Teile von Feuerwaffen, mit Ausnahme von Visieren und Zielfernrohren,
- Druckluft- oder CO2-betriebene Waffen, wie Luftdruckgewehre und -pistolen, sowie Waffen, die mit Schroten oder Posten verwendet werden,
- Signal- und Startschusswaffen,
- Bögen, Armbrüste und Pfeile,
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere,
- Schleudern und Katapulte